Die Natur erleben und entdecken
Entdecken Sie die Natur in ihrer schönsten Form – sie werden das Leben der Pflanzen aus einem ganz neuen Blickwinkel kennenlernen.
Neuigkeiten
Naturerlebnispfad eröffnet
19.09.2023
Mit der Einweihung des Naturerlebnispfades Liebenburg wurde am heutigen Dienstag ein langjähriges Projekt unter der Trägerschaft des Landkreises Goslar zu einem Abschluss gebracht:
Auf rund 14 Kilometern können Interessierte den Pfad im Salzgitterschen Höhenzug erwandern und sich gleichzeitig Wissen über die dortige Natur sowie die heimische Flora und Fauna aneignen.
Auf geht's zur Naturschutzrallye
29.08.2023
Das Gebiet rund um Liebenburg bietet zahlreiche Naturerlebnisse. Unser Ziel ist es, mit der Erlebnisrallye diese für euch erlebbar zu machen und spielerisch zu erkunden – ob als Familienausflug, als Wandertag von Kindergärten oder als Exkursion von Schulen.
Durch Aufklärungsarbeit und viel ehrenamtliches Engagement ist dies nun möglich. Auf eurem Weg warten insgesamt 5 Erlebnisstationen und zahlreiche Lehrtafeln. (Durch angebrachte QR-Codes könnt Ihr nützliche und auch lustige Infos auf unserer Webseite nachlesen.)
Ihr lernt Wissenswertes über die Natur und ihre Kreisläufe, über die Geologie und Geschichte der Region.
Naturerlebnispfad Liebenburg
Der Naturerlebnispfad wird von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung und dem Landkreis Goslar jeweils etwa zur Hälfte finanziell und ideell gefördert.
Kooperationspartner und Grundstückseigentümer der Naturschutzflächen sind die Natur– und Umwelthilfe Goslar e.V., die Nabu-Kreisgruppe Goslar und das Forstamt Liebenburg
Auf dem Pfad verbindet sich das Naturerlebnis mit der Wissensvermittlung: Lehrtafeln informieren über Biotope, Pflanzen- und Tierarten.
Auf dem Naturerlebnispfad Liebenburg lernt man Wissenswertes über die Natur und ihre Kreisläufe, Geologie und Geschichte der Region – ganz entspannt bei einem Spaziergang mit der Familie.
Die Erlebnisstationen runden das Profil ab.
Der Naturerlebnispfad ist ganzjährig offen. Die Benutzung ist auf eigene Gefahr. Ein Winterräumdienst findet nicht statt. Trotzdem kann es zu Behinderungen kommen, indem Teilstücke nicht begehbar sind, weil dort Tiere weiden und eingezäunt sind. Dann weichen Sie bitte auf andere Strecken aus. Das Wegenetz wird für gewöhnlich sowieso nur in Teilstrecken erwandert.
§ 59 Bundesnaturschutzgesetz
Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
§ 60 Bundesnaturschutzgesetz
Haftung
Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.